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Krankenbefoerderung

Krankentransport

Krankentransport

Rollstuhl

Für Menschen mit einer Einschränkung ist Mobilitätsfreiheit oftmals keine Selbstverständlichkeit. Wir befördern Sie mit unseren entsprechend umgebauten Fahrzeugen zu Ihrem Wunschziel. Dabei spielt es für uns keine Rolle welche Art von Rollstuhl Sie besitzen. Wir finden gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Lösung.

Tragestuhl

Sollten Sie eine vorrübergehende Einschränkung unterliegen, bieten wir die Möglichkeit Sie mit dem Tragestuhl zu dem jeweiligen Ziel zu befördern. Der Tragestuhl wurde dafür konzipiert Sie aus Ihrer Unterkunft heraustragen zu können und in einem im Fahrzeug speziell verbauten Verankerungssystem zu befestigen.

Liegend

Ist eine Beförderung im Sitzen nicht möglich, können wir Sie auch liegend befördern, damit Sie das gewünschte Ziel entspannt und sicher erreichen. Unsere geschulten und erfahrenen Mitarbeiter bringen Sie sicher und rücksichtsvoll zum Zielort.

Dialyse

Für die Beförderung zur Dialyse ist eine Transportverordnung notwendig. Diese wird vom behandelnden Arzt beim Pflegegrad 3,4 oder 5 ausgestellt. Bei Patienten die den Pflegegrad 3 haben, muss der Arzt entscheiden ob eine Mobilitätseinschränkung vorliegt. Patienten die den Pflegegrad 4 oder 5 aufweisen wird von einer Mobilitätseinschränkung ausgegangen. Gerne helfen wir Ihnen um Ihr Anliegen zu klären.

Chemo- und zur Strahlentherapie

Die Kosten werden von der Krankenkasse erstattet, unterliegen bei nicht Befreiung der Zuzahlung. Diese betragen zehn Prozent der Fahrtkosten und belaufen sich auf mindestens fünf Euro, maximal zehn Euro pro Fahrt. nliegen zu klären.

Klinik-Service

Sie haben eine Untersuchung beim Arzt oder werden eingewiesen bzw. aus einem Krankenhaus entlassen. Wir befördern Sie bei dem jeweiligen Anliegen und rechnen die Verordnung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.